Finanzen

Transparenz:

Nach dem Erstellen der Befunde und Erarbeiten der Behandlungsstrategie ist es natürlich für Sie wichtig, den Investitionsrahmen der für Ihre Gesundheit aufgewendet werden muss, zu kennen. Hierzu erhalten Sie eine erste Vorabinformation in mündlicher bzw. schriftlicher Form.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Frau Maier zur Verfügung .

Finanzierung:

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen lediglich eine Grundversorgung unter der Prämisse: Ausreichend, Notwendig, Wirtschaftlich ( für die Krankenkasse)!

Diese Grundversorgung entspricht nicht den Möglichkeiten der zahnärztlichen Kunst, vor allem in puncto Ästhetik, Funktion und der Verwendung hochwertigster Materialien.

Diese 3 Voraussetzungen sind jedoch wichtig für die Gesundheit von Körper und Seele !!

Um Ihnen jederzeit die Möglichkeit zu geben, sich für eine hochwertige Versorgungsform auch unter finanziellen Aspekten zu entscheiden, bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum (DZR )eine attraktive Teilzahlungsmöglichkeit an.. Ratenzahlungen bis 4 Monate sind zinsfrei ! Längere Laufzeiten werden verzinst. Interessieren Sie sich für diese Möglichkeit ? Wir informieren Sie gerne!

Kassengebühr:

Seit Anfang des Jahres 2004 werden die Ärzte und Zahnärzte von der Regierung per Gesetz gezwungen für die Krankenkassen von den kranken, gesetzlich Versicherten einen zusätzlichen Kassenbeitrag von 10.- Euro zu erheben.

Diese Gebühr fällt nicht an :

  • bei 2 Vorsorgeuntersuchungen / Jahr
  • Durchführung unseres Prophylaxeprogramms , wenn keine zusätzliche zahnärztliche Massnahme notwendig wird.
  • bei Patienten unter 18 Jahren
  • Diese Gebühr verbleibt nicht bei uns!! Sie wird zu 100% an die Krankenkassen abgeführt.

    Die Kosten für dieses Inkasso muss der Arzt /Zahnarzt tragen !!

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